Leasing Teilamortisation
Der Teilamortisationsvertrag wird auf eine feste Laufzeit abgeschlossen. Durch die Zahlung der Leasingraten wird über die Laufzeit des Leasingvertrages nur ein Teil des Anschaffungswertes nebst allen anfallenden Kosten, einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers, amortisiert. Die monatlichen Raten sind daher niedriger als beim Vollamortisationsvertrag. Für den noch nicht amortisierten Teil (den sogenannten Restwert) verbleibt das Restwertrisiko am Vertragsende. Der Leasinggeber sichert sich deshalb den Restwert in der Regel mittels Andienungsrecht ab.


